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Unfallversicherungsschutz

Tageskinder sind seit dem 01.10.2005 (KICK) bei der Unfallkasse Baden-Württemberg unfallversichert. Eine namentliche Meldung der Kinder im Vorfeld ist nicht erforderlich. Vorraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes der Kinder ist die Feststellung der Eignung der Tagespflegeperson. Dies bedeutet, dass alle Tageskinder, die von unserem Verein vermittelt wurden, automatisch versichert sind.
Der Versicherungsschutz umfasst die gesamte Dauer der Betreuung, sowie die damit verbundenen direkten Wege.
Zuständig ist die Unfallkasse Baden-Württemberg.



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Haftpflichtversicherung



Eltern, die ihr Kind von einer Tagespflegeperson betreuen lassen, geben für diese Zeit ihre Aufsichtspflicht an sie ab. Die Betreuungsperson haftet für die Handlungen ihres Pflegekindes, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Die Haftpflichtversicherung gilt auch für Schäden, die durch das betreute Kind in der Wohnung der Tagespflegeperson entstehen.

Diese Haftpflichtversicherung ist im Mitgliedbeitrag pauschal enthalten. Durch die Mitgliedschaft der Tagesmutter und der Eltern wird die finanzielle Belastung solidarisch gemeinsam getragen.



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